Barrierefreiheitserklärung

Die Barrierefreiheit der Website www.gruenechemieoesterreich.at ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps.

In diesem Sinne ist die Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UBA-GmbH) bemüht, diese Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.grünechemieösterreich.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Nach einem Selbsttest in Anlehnung an eine externen Prüfung im Oktober 2020 durch die Firma doloops Gmbh und nach einer automatisierten Prüfung mithilfe eines Accessibility-Test-Programms durch die FFG im Juni 2024 entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1

  • Kontraste bei den Schriftfarben wurden entsprechend der FFG Prüfung im Juli 2024 angepasst, dennoch könnten diese an einigen wenigen Stellen nicht ausreichen 
  • Überschriftenstruktur teilweise nicht ganz passend
  • Ein paar HTML Fehler mit Accessibility Relevanz
  • Tabellen teilweise nicht optimal umgesetzt

Es werden laufend Verbesserungen an der Webseite im Bereich der Kontraste und der Tabellen hinzugefügt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

keine bekannt.

c) Die Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Ein paar ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Zusätzliche Informationen

Web-Redakteur:innen, die an den Inhalten unserer Webseiten arbeiten, werden laufend in Schulungen über die Anforderungen an barrierefreies Formatieren informiert. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Februar 2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG (Webzugänglichkeitsgesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie EU (Europäische Union) 2016/2102 erfolgte in einem Selbsttest in Anlehnung an den externen Test nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA, der im Oktober 2020 für die Website der Umweltbundesamt GmbH www.umweltbundesamt.at durchgeführt wurde. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Letztes Update am 31. Juli 2024.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut, dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern -  Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese an unten stehenden Kontakt zu melden.

Wir kontaktieren Sie ehestmöglich nach Prüfung Ihrer Anfrage.

Kontakt um Barriere zu melden

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular, das Sie unter nachfolgendem Link erreichen können, Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH unter folgendem Link: Beschwerdestelle